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Bau & Immobilien — ÖNORM, Bauabrechnung, ImmoESt

Die österreichische Bauwirtschaft ist durch ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen), ÖNORM A 2063 (Leistungsbeschreibung) und das Baurecht (Tirol, Niederösterreich etc.) streng reguliert. Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden, bundesnahe Betriebe) verlangen ab 2025 ebInterface-E-Rechnungen. Bei Immobilientransaktionen: ImmoESt 30 % auf Veräußerungsgewinne ab 1. April 2012.

01
Herausforderung

Bau-Auftraggeber verlangt Leistungsverzeichnis nach ÖNORM LB-HT (Hochbau Technik) in maschinenlesbarer Form.

Antwort

ÖNORM LB-HT Positionen-Datenbank: Einheitspreise, Mengen, Leistungsbeschreibungen direkt aus der Datenbank ins Angebot. Export als STLBBau-XML oder Word-Format für die Ausschreibung.

02
Herausforderung

Öffentlicher Auftraggeber (Bundesimmobiliengesellschaft BIG) verlangt die Rechnung im ebInterface-Format.

Antwort

ebInterface B2G: Rechnungsexport im ebInterface 5.0-Format mit BIG-spezifischen Pflichtfeldern (Vertragsnummer, Projektnummer, UID BIG = ATU14571652).

03
Herausforderung

Klient verkauft Zinshäuser aus dem Betriebsvermögen — ImmoESt vs. betriebliche Einkommenssteuer, Hauptwohnsitzbefreiung?

Antwort

ImmoESt-Kalkulator: Eingabe von Kaufpreis 2012, Wertsteigerung, Herstellungskosten → Berechnung ImmoESt 30 % (Privatvermögen) vs. progressiver ESt (Betriebsvermögen) + Freibetrag §30a EStG. Entscheidungshilfe für Steuerberater.

Beteiligte Module

Ein Brand pro Branche

Jedes Modul wird auf seinem eigenen Brand-Domain abonniert — Rechnung, Support und Lizenz laufen dort.