Du fährst von Wien nach München (AT-DE) — welcher USt-Satz gilt für die Frachtleistung?
Bestimmungsort-Regel für B2B-Gütertransport: die Frachtleistung unterliegt der USt des Empfänger-Mitgliedstaates (§3a Abs 6 UStG, Reverse-Charge bei DE-Empfänger). Das Ökosystem erkennt den Transportweg und weist korrekt aus.

