Leitfaden · KLEINUNTERNEHMER

Kleinunternehmer in Österreich — USt-Befreiung bis EUR 35.000

Der Kleinunternehmer (KU) ist eine besondere USt-Regelung in Österreich für Unternehmer mit jährlichem Nettoumsatz unter EUR 35.000 (§6 Abs 1 Z 27 UStG). KU-Unternehmer müssen keine USt auf Ausgangsrechnungen ausweisen und keine UVA abgeben — dafür haben sie auch keinen Vorsteuerabzug. Wichtig: Die Kleinunternehmer-Regelung gilt NUR für USt — SVS-Pflichtversicherung und WKO-Pflichtmitgliedschaft bleiben unabhängig von der Umsatzhöhe bestehen.

01
Frage

Welche Pflichtfelder muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?

Antwort

KU-Rechnung unter EUR 400: Name+Adresse Rechnungssteller, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Hinweis auf Steuerbefreiung ("Gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG ist diese Leistung von der Umsatzsteuer befreit"). Über EUR 400: zusätzlich Name+Adresse Empfänger, fortlaufende Rechnungsnummer.

02
Frage

Mein Umsatz nähert sich EUR 35.000 — was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Antwort

Toleranzregelung: einmalige Überschreitung bis 15 % innerhalb von 5 Jahren erlaubt (§6 Abs 1 Z 27 Satz 2 UStG), d.h. bis EUR 40.250. Bei Überschreitung: USt-Pflicht ab dem Folgejahr, UID-Nummer beantragen, Einreichung UVA ab dann monatlich oder quartalsweise.

03
Frage

Kann ich als Kleinunternehmer auf die Befreiung verzichten und doch USt ausweisen?

Antwort

Verzicht auf Steuerbefreiung (Optierung): möglich nach §6 Abs 3 UStG, Antrag beim Finanzamt. Bindungswirkung 5 Jahre. Sinnvoll wenn: hohe Vorsteuern (z.B. Investitionsphase), Auftraggeber sind USt-pflichtige Unternehmen die Vorsteuer abziehen wollen, Cross-Border B2B-Geschäfte.

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