Leitfaden · RKSV-REGISTRIERKASSE

RKSV Registrierkasse 2026 — Pflicht, Technik, Compliance

Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV 2016, BGBl II Nr. 410/2015) schreibt für alle Unternehmen mit Jahresumsatz über EUR 15.000 und Barumsatz über EUR 7.500 die Verwendung einer manipulationssicheren Registrierkasse vor. Technische Kernanforderungen: Signaturerstellungseinheit (SEE), Kassenidentifikationsnummer (KID), Datenerfassungsprotokoll (DEP), FinanzOnline-Registrierung der Kasse.

01
Frage

Was ist eine Signaturerstellungseinheit (SEE) und brauche ich einen Hardware-Chip?

Antwort

SEE ist ein kryptografisches Modul das jeden Beleg signiert. Optionen: Hardware-Token (USB-Stick von A-Trust oder PrimeSign) oder Cloud-HSM (Hosted Secure Element — erlaubt seit RKSV-Ergänzung 2020). Cloud-SEE ist kostengünstiger und wartungsfreier — das 4b2b-Ökosystem nutzt Cloud-SEE by default.

02
Frage

Meine Kasse ist seit gestern in FinanzOnline noch nicht registriert — darf ich schon Belege ausstellen?

Antwort

Registrierungs-Pflicht: die Kasse muss VOR Inbetriebnahme bei FinanzOnline über den Webservice registriert werden (FON-WS). In der Praxis ist ein Startbeleg (Erstinbetriebnahme-Beleg) mit Signatur das Registrierungsnachweis. Ohne Registrierung droht Strafe gemäß §323 Abs 3 BAO.

03
Frage

Was ist der Jahresbeleg und bis wann muss ich ihn archivieren?

Antwort

Jahresbeleg: zum Jahresabschluss (31. Dezember oder bei Saisonsabschluss) muss ein Beleg mit der Summe aller Umsätze des Jahres erstellt und mit der SEE signiert werden. Aufbewahrungspflicht 7 Jahre (BAO §132). Der Beleg wird bei FinanzOnline hochgeladen oder über den Webservice eingereicht.

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