Welche Leistungen fallen unter den 13 %-Satz?
13 % gilt für: Beherbergungsleistungen (Hotels, Ferienwohnungen), Zutrittsgenehmigungen zu Kulturveranstaltungen (Museen, Theater, Kinos), frische Lebensmittel ab 1.1.2024 (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte — ausgenommen verarbeitet), Saatgut und Pflanzen.

