Leitfaden · UST-LEITFADEN

USt-Leitfaden Österreich — 20 %, 13 %, 10 % richtig anwenden

Österreich hat seit der Reform 2024 drei USt-Sätze: 20 % (Normalsatz für die meisten Lieferungen), 13 % (ermäßigt für Kulturveranstaltungen, frische Lebensmittel, Beherbergung), 10 % (super-ermäßigt für Bücher, Zeitungen, Grundnahrungsmittel, Medikamente, Soziale Dienstleistungen, Vermietung). Dazu die Kleinunternehmerbefreiung bis EUR 35.000 Jahresumsatz nach §6 Abs 1 Z 27 UStG.

01
Frage

Welche Leistungen fallen unter den 13 %-Satz?

Antwort

13 % gilt für: Beherbergungsleistungen (Hotels, Ferienwohnungen), Zutrittsgenehmigungen zu Kulturveranstaltungen (Museen, Theater, Kinos), frische Lebensmittel ab 1.1.2024 (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte — ausgenommen verarbeitet), Saatgut und Pflanzen.

02
Frage

Wann bin ich als Kleinunternehmer USt-befreit und was ändert sich wenn ich die Grenze überschreite?

Antwort

Kleinunternehmergrenze: EUR 35.000 Umsatz netto pro Kalenderjahr (§6 Abs 1 Z 27 UStG). Bei Überschreitung: USt-Pflicht ab dem Überschreitungsmonat, rückwirkende Korrekturrechnungen für laufendes Jahr, UID-Nummer beantragen beim Finanzamt (FinanzOnline oder FA-Formular Verf 16).

03
Frage

Ich biete Software-as-a-Service an österreichische und deutsche Unternehmen — wie ist die USt?

Antwort

B2B-Dienstleistung: österreichische Unternehmen = AT-USt 20 %. Deutsche Unternehmen = Reverse-Charge (§3a Abs 6 UStG), keine AT-USt, Vermerk "Steuerschuldnerschaft geht über auf Empfänger". Deutsche Konsumenten (B2C) ab EUR 10.000 Jahresumsatz = DE-USt 19 % über OSS.

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