Welche Kammerumlagen zahle ich als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter?
Grundumlage (Beschluss der Landeskammer, je nach Sparte 50–250 EUR/Jahr) + Kammerumlage 1 (0,29 % der Netto-USt-Bemessungsgrundlage, d.h. 0,29 % des Nettoumsatzes). Kammerumlage 2 entfällt wenn keine Mitarbeiter (da 0,1 % der Lohnsumme).

