01
Hürde
Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und schwer auffindbar.
Abfertigung
Zentrale, revisionssichere Dokumentation der relevanten Belege und Bescheinigungen.
Liechtenstein hat sein Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stark ausgebaut. Für grenzüberschreitend tätige Firmen entscheidet eine saubere Dokumentation über die korrekte Anwendung.
Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und schwer auffindbar.
Zentrale, revisionssichere Dokumentation der relevanten Belege und Bescheinigungen.
Grenzüberschreitende Umsätze sind in der Buchhaltung nicht eindeutig markiert.
Klare Kennzeichnung grenzüberschreitender Vorgänge für die steuerliche Auswertung.
Belege zentral, Anwendung nachvollziehbar.