Doppelbesteuerung & DBA

Liechtenstein hat sein Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stark ausgebaut. Für grenzüberschreitend tätige Firmen entscheidet eine saubere Dokumentation über die korrekte Anwendung.

01
Hürde

Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und schwer auffindbar.

Abfertigung

Zentrale, revisionssichere Dokumentation der relevanten Belege und Bescheinigungen.

02
Hürde

Grenzüberschreitende Umsätze sind in der Buchhaltung nicht eindeutig markiert.

Abfertigung

Klare Kennzeichnung grenzüberschreitender Vorgänge für die steuerliche Auswertung.

DBA sauber dokumentiert

Belege zentral, Anwendung nachvollziehbar.