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Hürde
Unklar, welche Warenbewegungen CH–LI zollrelevant sind und welche nicht.
Abfertigung
Belege und Lieferketten, die die Zollunion korrekt abbilden — kein Zoll im gemeinsamen Gebiet.
Über den Zollvertrag von 1923 bilden Liechtenstein und die Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet. Warenverkehr in beide Richtungen ist zollfrei — das vereinfacht Lieferketten und Fakturierung erheblich.
Unklar, welche Warenbewegungen CH–LI zollrelevant sind und welche nicht.
Belege und Lieferketten, die die Zollunion korrekt abbilden — kein Zoll im gemeinsamen Gebiet.
Lieferungen in die EU werden wie CH-Lieferungen behandelt — falsch.
Trennung von Zollunion (CH) und EWR-/EU-Export in der Beleglogik.
CH-Zollunion und EU-Export sauber getrennt.