Luxemburg · Großherzogtum · EUR

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Das Großherzogtum vereint den niedrigsten MwSt.-Satz der EU (17 %), das eCDF/FAIA-Einreichportal der AED, einen weltbekannten Finanzplatz (OGAW/OPC) und rund 200 000 tägliche Grenzgänger aus FR, DE und BE. Das 4b2b-Ökosystem deckt jede dieser Besonderheiten ab — von der Gründung bis zum Grenzhandel.

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Währung
EUR
MwSt.
17 %
Markt
UE
Register
RCS
Die luxemburgischen Besonderheiten

Vier Pfeiler, die Ihre Buchhaltung prägen.

Kein anderer EU-Mitgliedstaat verbindet niedrige MwSt., obligatorischen eCDF-Einreichprozess, einen Investmentfondsplatz und eine überwiegend aus Grenzgängern bestehende Belegschaft. Diese vier Faktoren wirken auf jede Rechnung, jede Erklärung und jeden Lohnzettel.

eCDF-FAIAeCDF & FAIAPflichteinreichung der Jahresabschlüsse über die eCDF-Plattform der AED; das FAIA (Fichier Audit Informatisé AED) ist das Pivot-Format für steuerliche Betriebsprüfungen.
MWST-17MwSt. 17 % — EU-tiefstesNormalsatz 17 %, ermäßigt 8 % und stark ermäßigt 3 % (Lebensmittel, Medikamente). Monats- oder Quartalserklärungen bei der AED.
GRENZ-200KGrenzgänger~200 000 Grenzgänger aus FR, DE und BE pendeln täglich ein; Sozialversicherung, A1-Formular und bilaterale Steuerabkommen sind unvermeidlich.
FINPLATZFinanzplatzZweitgrößter Investmentfondsplatz weltweit (OGAW/FIS); erhöhte CSSF-Meldepflichten und Revision für den Fondssektor.
01 · GRÜNDUNG

Gründung & Registrierung im Großherzogtum

Von der Rechtsform bis zur ersten Rechnung: was bei der Gründung im Großherzogtum tatsächlich anfällt — und wie das Ökosystem ab Tag eins mitläuft.

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02 · BETRIEB

Laufender Betrieb — MwSt., eCDF, Lohn, Buchhaltung

Der Alltag eines Großherzogtum-KMU: Mehrwertsteuer nach luxemburgischem System, jährliches eCDF-Pflichteinreichen, Normalkontenplan und eine Lohnabrechnung, die durch Grenzgänger komplex wird.

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03 · GRENZHANDEL

Grenzhandel — Großregion & EU-Binnenmarkt

Luxemburgs einzigartige Position — Knotenpunkt der Großregion FR/DE/BE, weltbekannter Finanzplatz, niedrigste MwSt. der EU — schlägt sich in sehr spezifischen grenzüberschreitenden Pflichten nieder. Hier die sechs wichtigsten.

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Für Treuhänder, Anwälte und Wirtschaftsprüfer

Der luxemburgische Finanzplatz lebt von Treuhandschaft, Investmentfondsverwaltung und Gesellschaftsrecht. Das Ökosystem ist auf mandantenfähige Abläufe ausgelegt.

Treuhänder (Fiduciaires)

Mandantenabrechnung, Gesellschafts- und Fondsbuchhaltung in einem Konto.

Wirtschaftsanwälte

Honorarabrechnung, Fristen, Mandatsdokumentation und CSSF-Konformität.

Wirtschaftsprüfer

PCN Luxemburg, eCDF/FAIA, AED-Einreichung und Jahresabschlüsse.

Fondsverwalter

OGAW-Reporting, wiederkehrende Verwaltungsgebühren, Anlégerkommunikation.

Partnerprogramm Luxemburg

Treuhänder und Berater, die das Ökosystem ihren Mandanten empfehlen, erhalten wiederkehrende Provisionen.

Treuhänder
20–40 %

Wiederkehrend auf jedes vermittelte Mandat.

Anwaltskanzleien
10–25 %

Für Empfehlungen aus dem Gesellschaftsrecht.

Wirtschaftsprüfer
25–50 %

Bei Bündelung mehrerer Module.

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Verwendete Technologien

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Business-Ökosystem, integriert mit KI-Technologien — 4b2b