Lohnabrechnung & CNS/CCSS-Beiträge

Die Lohnabrechnung in Luxemburg kombiniert CNS- (Centre national de santé) und CCSS-Beiträge (Centre commun de la sécurité sociale). Bei den ~200 000 Grenzgängern bestimmt das jeweilige bilaterale Steuerabkommen (FR, DE oder BE), wo der Lohn versteuert wird.

01
Hürde

Die Beitragsregeln unterscheiden sich zwischen Gebietsansässigen und Grenzgängern — manuelle Berechnungen sind fehleranfällig.

Abfertigung

Lohnmotor mit Unterscheidung Ansässige/Grenzgänger FR/DE/BE und anwendbares Steuerabkommen.

02
Hürde

Monatliche CCSS-Meldungen und jährliche Lohnzettel binden jede Periode Arbeitsstunden.

Abfertigung

Automatische CCSS-Meldungen und digitale Lohnzettel.

Lohn CNS/CCSS fehlerfrei

Ansässige und Grenzgänger korrekt unterschieden.