Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und kaum auffindbar, wenn die Betriebsprüfung anklopft.
Zentralisierte, revisionssichere Ablage von Ansässigkeitsbescheinigungen und Belegen.
Luxemburg verfügt über mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entscheidet eine lückenlose Dokumentation der Abkommensanwendung über einen reibungslosen Betriebsprüfungsfall.
Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und kaum auffindbar, wenn die Betriebsprüfung anklopft.
Zentralisierte, revisionssichere Ablage von Ansässigkeitsbescheinigungen und Belegen.
Grenzüberschreitende Umsätze sind in der Buchhaltung nicht eindeutig markiert, was die steuerliche Auswertung erschwert.
Klare Kennzeichnung grenzüberschreitender Vorgänge für eine schnelle steuerliche Analyse.
Belege zentral, Anwendung nachvollziehbar.