Doppelbesteuerungsabkommen — luxemburgisches DBA-Netz

Luxemburg verfügt über mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entscheidet eine lückenlose Dokumentation der Abkommensanwendung über einen reibungslosen Betriebsprüfungsfall.

01
Hürde

Nachweise für die DBA-Anwendung sind verstreut und kaum auffindbar, wenn die Betriebsprüfung anklopft.

Abfertigung

Zentralisierte, revisionssichere Ablage von Ansässigkeitsbescheinigungen und Belegen.

02
Hürde

Grenzüberschreitende Umsätze sind in der Buchhaltung nicht eindeutig markiert, was die steuerliche Auswertung erschwert.

Abfertigung

Klare Kennzeichnung grenzüberschreitender Vorgänge für eine schnelle steuerliche Analyse.

DBA sauber dokumentiert

Belege zentral, Anwendung nachvollziehbar.