Entsendung von Arbeitnehmern — EU-Richtlinie

Wer einen luxemburgischen Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat entsendet — oder einen Entsandten aufnimmt — hat klare Pflichten: Voranmeldung im Aufnahmeland, Anwendung des dortigen Mindestlohns, A1-Formular und Fortgeltung des luxemburgischen Arbeitsvertrags.

01
Hürde

Voranmeldungen zur Entsendung im Aufnahmeland werden vergessen oder zu spät eingereicht.

Abfertigung

Automatische Erinnerungen und Entsendungsregister mit Statusverfolgung je Einsatz.

02
Hürde

Der anwendbare Mindestlohn im Aufnahmeland ist unbekannt.

Abfertigung

Integrierte EU-Mindestlohnübersicht, jährlich aktualisiert.

Entsendungen nachverfolgt, Pflichten erfüllt

Zentrales Register, proaktive Warnungen.