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Hürde
Ohne Erlaubnis darf das Unternehmen rechtlich keine Rechnungen stellen.
Abfertigung
Fakturierungseinrichtung sofort nach Erhalt der Erlaubnis, mit integrierter MwSt.-Nummer.
Jede gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit in Luxemburg erfordert eine Niederlassungserlaubnis des Ministeriums für Mittelstand. Der Antrag erfolgt über Guichet.lu. Erst danach ist die steuerliche Identität des Unternehmens vollständig.
Ohne Erlaubnis darf das Unternehmen rechtlich keine Rechnungen stellen.
Fakturierungseinrichtung sofort nach Erhalt der Erlaubnis, mit integrierter MwSt.-Nummer.
Verlängerungen und Tätigkeitsänderungen werden nicht verfolgt.
Automatische Erinnerungen für Verwaltungsfristen über das Benachrichtigungsmodul.
MwSt.-Nummer konfiguriert, erste Rechnungen konform.