Niederlassungserlaubnis — Guichet.lu

Jede gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit in Luxemburg erfordert eine Niederlassungserlaubnis des Ministeriums für Mittelstand. Der Antrag erfolgt über Guichet.lu. Erst danach ist die steuerliche Identität des Unternehmens vollständig.

01
Hürde

Ohne Erlaubnis darf das Unternehmen rechtlich keine Rechnungen stellen.

Abfertigung

Fakturierungseinrichtung sofort nach Erhalt der Erlaubnis, mit integrierter MwSt.-Nummer.

02
Hürde

Verlängerungen und Tätigkeitsänderungen werden nicht verfolgt.

Abfertigung

Automatische Erinnerungen für Verwaltungsfristen über das Benachrichtigungsmodul.

Fakturierung aktiv mit der Erlaubnis

MwSt.-Nummer konfiguriert, erste Rechnungen konform.