Leitfaden · MWST E-COMMERCE

MWST für E-Commerce — Schwellenwerte und MOSS

E-Commerce in der Schweiz unterliegt der CHF 100'000-Schwelle: ab diesem Jahresumsatz wird der Online-Shop MWST-pflichtig. Bei Verkäufen in die EU greift die Versandhandelsregelung (MOSS): Schweizer Verkäufer registrieren sich in einem EU-Mitgliedstaat oder direkt im jeweiligen Bestimmungsland. Für Sendungen unter EUR 150 vereinfacht IOSS den Zollprozess.

01
Frage

Wann bin ich MWST-pflichtig?

Antwort

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz (inkl. steuerausgenommener Umsätze) anmeldepflichtig. Versandhandel in die CH ab CHF 100'000 → unterliegt CH-MWST. Verkauf an Konsumenten in EU > EUR 10'000/Jahr → MOSS-Registrierung erforderlich.

02
Frage

Wie funktioniert MOSS für CH-Verkäufer?

Antwort

Schweizer Online-Verkäufer registriert sich freiwillig in einem EU-Mitgliedstaat (z.B. Deutschland), meldet alle EU-B2C-Umsätze quartals­weise, das deutsche Finanzamt verteilt die MWST an die Bestimmungs­länder.

03
Frage

Was ist IOSS und wann lohnt es?

Antwort

Import One-Stop-Shop für Sendungen unter EUR 150 in die EU. Eine Registrierung in einem EU-Land, die IOSS-Nummer wird im Versandlabel hinterlegt, der Zoll erkennt sie und beschleunigt die Zollabwicklung. Pflicht für Marktplätze, freiwillig für direkte Verkäufer.

Software für E-Commerce-MWST

Brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung?

Das 4b2b-Ökosystem deckt jedes der hier beschriebenen Themen mit einer dedizierten Plattform. Abonnement direkt beim Brand.