Leitfaden · PERSONENFREIZÜGIGKEIT

Freier Personen­verkehr — Schweiz↔EU Bilateral I

Die Schweiz hat 2002 die Bilateralen I unterzeichnet, die den freien Personen­verkehr mit der EU/EFTA garantieren. Resultat: 340'000 Grenz­gänger arbeiten täglich in der CH (vorwiegend in GE, BS, TI, JU, NE). Für Schweizer KMU bedeutet das spezifische Anforderungen: A1-Bescheinigung für entsandte Mitarbeiter, Quellen­steuer für Grenz­gänger, AHV/UV-Koordination mit dem Wohn­sitz­land.

01
Frage

Wann brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Antwort

Bei jeder Entsendung eines Mitarbeiters in einen EU/EFTA-Mitgliedstaat. Auch Tagesreisen für Meetings, Servicearbeit, etc. Antrag online über die AHV-Aus­gleichs­kasse, üblicherweise 5-10 Werktage Bearbeitung.

02
Frage

Wie wird ein Grenz­gänger besteuert?

Antwort

Quellen­steuer in der CH wird vom Arbeitgeber abgezogen und an den Wohn­sitz­kanton überwiesen. Konvention CH-DE/FR/IT regelt Doppel­besteuerung: Wohn­sitz­land hat Hauptbesteuerungs­recht, CH zieht 4.5% Quellen­steuer (Anrechnung im Wohn­sitz­land).

03
Frage

Was passiert mit Bilaterale nach dem AHV/IV-Beschluss?

Antwort

Die EU verlangt Ende der Bilaterale-I-Verträge wegen "Streitbeilegung"-Streit. Schweiz verhandelt aktuell ein neues Rahmenabkommen. Für Unternehmen: aktuelle Regeln gelten weiter, aber zukünftige Änderungen sind möglich (Grenzgänger-Status, A1, etc.).

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