Lohn & AHV-Abrechnung

Lohn und AHV in Liechtenstein abzurechnen heisst: Mitarbeitende bei den Sozialversicherungen anmelden, Beiträge von Lohn und Arbeitgeberanteil berechnen und regelmässig abliefern. Hinzu kommen Pensionskasse, Unfallversicherung und Lohnausweis. Die Lohnabrechnung selbst führen Sie mit einem Treuhänder oder Lohnbüro; die Software erfasst Personal und Zeiten.

Arbeitgeberpflichten nach der Anstellung

Sobald eine Gesellschaft die erste Person anstellt, wird sie zum Arbeitgeber mit eigenen Pflichten. Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich vorliegen und Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsfristen und Probezeit regeln. Das liechtensteinische Arbeitsvertragsrecht ist im ABGB verankert und lehnt sich in vielen Punkten an das Schweizer Obligationenrecht an. Einzelheiten besprechen Sie am besten mit einem Juristen.

Neben dem Vertrag steht die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Die Beiträge für Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Familienausgleichskasse laufen über die dafür zuständige Anstalt. Weitere Versicherungen wie die obligatorische Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge kommen hinzu. Welche Meldungen in welcher Frist fällig sind, erfahren Sie beim jeweiligen Versicherungsträger.

Wer Personal aus dem Ausland einstellt, etwa Pendler aus Österreich oder der Schweiz, muss zusätzlich klären, in welchem Land die Sozialversicherung gilt. Innerhalb des EWR regeln koordinierende Vorschriften die Zuständigkeit. Eine Bescheinigung des zuständigen Trägers weist die Versicherungszugehörigkeit nach und sollte in der Personalakte liegen.

Vergessen Sie nicht die Personalakte: Vertrag, Ausweiskopie, Nachweis der Versicherungszugehörigkeit, Bankverbindung und Eintrittsdatum gehören hinein. Eine vollständige Akte erleichtert jede spätere Prüfung und die Übergabe an einen neuen Lohnbuchhalter ohne lange Rückfragen.

AHV, IV, FAK und weitere Beiträge

Die AHV bildet die erste Säule der Altersvorsorge. Beiträge werden vom Bruttolohn berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Dazu kommen Beiträge an die Invalidenversicherung und an die Familienausgleichskasse, bei der oft der Arbeitgeber den Beitrag trägt. Die Prozentsätze legt der Gesetzgeber fest und passt sie von Zeit zu Zeit an.

Aus diesem Grund nennt diese Seite keine Prozentwerte. Aktuelle Sätze und Höchstgrenzen finden Sie bei den zuständigen Stellen. Wichtig ist, dass Ihre Lohnabrechnung die Sätze zentral pflegt und bei einer Änderung sofort anpasst, statt sie in jedem Lohnausweis von Hand zu ändern. Vergessene Anpassungen führen zu Nachzahlungen.

Neben den Sozialbeiträgen kennt Liechtenstein die berufliche Vorsorge in der Pensionskasse. Der Arbeitgeber wählt eine Vorsorgeeinrichtung und führt Beiträge ab, die in der Regel hälftig von beiden Seiten getragen werden. Wie hoch das versicherte Gehalt ist und welche Leistungen gelten, bestimmt das Reglement der gewählten Einrichtung.

Fragen Sie Ihren Versicherungsträger auch nach Möglichkeiten der Ratenzahlung und nach den Terminen für Akontozahlungen. Wer die Zahlungen gleichmässig über das Jahr verteilt, vermeidet grosse Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung.

Lohnabrechnung und Lohnausweis

Die monatliche Lohnabrechnung zeigt Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn. Hinzu kommen Zulagen, Überstunden, Spesen und gegebenenfalls Sachbezüge wie ein Firmenwagen. Jeder Posten muss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich richtig eingeordnet werden. Fehler wirken sich auf den Lohnausweis und damit auf die Steuererklärung der Mitarbeitenden aus.

Am Jahresende stellt der Arbeitgeber einen Lohnausweis aus und führt eine Jahresabrechnung mit den Versicherungsträgern. Die Lohnsummen müssen mit den Buchungen in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen, sonst entstehen Differenzen bei Prüfungen. Planen Sie daher eine Abstimmung im Dezember ein und halten Sie Belege zu Sachbezügen bereit.

Die Abrechnung selbst übernehmen viele Gesellschaften nicht intern, sondern über Treuhänder oder Lohnbüros mit entsprechender Software. Die Module des Ökosystems führen keine liechtensteinische Lohnabrechnung durch. Die Lohnabrechnung gibt es im Ökosystem nur für Rumänien, deshalb bleiben Berechnung und Abgaben hier bei Ihrem Dienstleister.

Besonders sorgfältig sollten Sie bei unterjährigen Eintritten und Austritten vorgehen, weil anteilige Beträge und Ferienguthaben richtig berechnet werden müssen. Halten Sie das Austrittsdatum und die Schlussabrechnung schriftlich fest.

Personal, Urlaub und Zeiterfassung mit 4softhr

4softhr unterstützt Personalwesen und Zeiterfassung: Mitarbeitende, Urlaub und Arbeitszeitnachweise lassen sich an einem Ort führen. So wissen Sie jederzeit, wer wann gearbeitet hat und wie viele Urlaubstage offen sind. Diese Daten bilden eine gute Grundlage für die Lohnabrechnung, die Sie anschliessend durch Ihren Lohnbuchhalter ausführen lassen.

Die Zeiterfassung ist besonders bei Teilzeit, Schichtarbeit oder Überstunden wichtig. Arbeitszeitnachweise schützen beide Seiten bei Streit über Mehrarbeit und erleichtern die Kontrolle der Höchstarbeitszeiten, die das Arbeitsrecht vorgibt. Legen Sie in Ihrem Betrieb fest, wer die Zeiten erfasst und wer sie freigibt.

Eine Übergabe an Steuerverwaltung, AHV-Anstalt oder Pensionskasse ist in der Software nicht vorgesehen. Auch Beiträge und Abzüge berechnet sie nicht. Betrachten Sie 4softhr deshalb als Werkzeug für Personalverwaltung und Zeitnachweise, das Ihrem Lohnbüro saubere Eingangsdaten liefert.

Prüfen Sie vor jedem Lohnlauf, ob Eintritte, Austritte, Pensenänderungen und Zulagen vollständig erfasst sind. Eine kurze Freigabe durch die Geschäftsleitung verhindert, dass falsche Daten monatelang weiterlaufen.

Pendler, Entsendung und Auslandsbezug

Ein grosser Teil der Beschäftigten in Liechtenstein wohnt im Ausland. Für sie gelten besondere Regeln für Steuern und Sozialversicherung, die vom Wohnsitzstaat und von Abkommen abhängen. In der Regel zahlen Grenzgänger Sozialabgaben dort, wo sie arbeiten, ihre Einkommensteuer folgt jedoch teils anderen Regeln. Ihr Lohnbüro sollte diese Fälle gesondert führen.

Werden Mitarbeitende zeitweise in andere Länder entsandt, kann eine Bescheinigung über die weiter geltende Sozialversicherung nötig sein. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einsatzland ab. Klären Sie das vor der Entsendung und halten Sie die Unterlagen für Prüfungen bereit.

Eine ausführliche Behandlung dieser Themen finden Sie auf der Seite zu Grenzgängern und Entsendung. Beachten Sie, dass das Ökosystem diese Prüfungen nicht automatisch vornimmt, sondern lediglich die Daten zu Personal und Arbeitszeiten bereitstellt.

Typische Fehler vermeiden

Häufig wird die Anmeldung neuer Mitarbeitender versäumt oder verspätet vorgenommen. Dadurch entstehen Lücken im Versicherungsschutz und Nachzahlungen mit Zinsen. Binden Sie die Anmeldung fest in Ihren Onboarding-Prozess ein, sodass sie am ersten Arbeitstag erledigt ist.

Ein zweiter Fehler betrifft Sachbezüge und Spesen. Wer Geschenke, Fahrzeuge oder private Nutzung von Firmenmitteln nicht korrekt abrechnet, riskiert Nachforderungen. Legen Sie klare Reglemente fest und besprechen Sie schwierige Fälle mit dem Treuhänder.

Schliesslich werden Ablieferungsfristen unterschätzt. Wer Beiträge verspätet überweist, zahlt Verzugszinsen. Ein Kalender mit festen Terminen für Abrechnung und Zahlung sowie eine Vertretung für Ferienzeiten sind einfache Massnahmen gegen solche Versäumnisse.

Ein weiterer Praxistipp: Führen Sie ein einfaches Verzeichnis aller Fristen mit Versicherungsträgern, Pensionskasse und Steuerverwaltung. Wenn sich Zuständigkeiten ändern, ist es sofort sichtbar, wer was erledigt.

01
Hürde

Urlaub und Arbeitszeiten werden in Tabellen geführt, die Lohnbüro und Chef nicht deckungsgleich haben.

Abfertigung

Erfassen Sie Personal, Urlaub und Arbeitszeitnachweise in 4softhr und übergeben Sie die Daten an Ihr Lohnbüro.

02
Hürde

Die Lohnabrechnung ist aufwendig und fehleranfällig.

Abfertigung

Die Berechnung von Beiträgen und Abzügen übernimmt ein Lohnbüro oder Treuhänder; das Ökosystem rechnet Löhne für Liechtenstein nicht ab.

03
Hürde

Neue Mitarbeitende werden zu spät bei den Versicherungen gemeldet.

Abfertigung

Verankern Sie die Anmeldung in der Onboarding-Checkliste und halten Sie Nachweise in der Personalakte bereit.

Muss ich Mitarbeitende bei der AHV anmelden?

Ja, als Arbeitgeber melden Sie Ihre Mitarbeitenden bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern an und führen Beiträge ab. Dazu zählen AHV, IV und FAK, daneben gelten weitere Versicherungen. Fristen und Formulare erhalten Sie beim jeweiligen Träger. Binden Sie die Anmeldung in Ihren Einstellungsprozess ein. Die genauen Fristen nennt der jeweilige Träger auf Anfrage.

Wie hoch sind die AHV-Beiträge?

Die Beitragssätze legt der Gesetzgeber fest und ändert sie gelegentlich. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, die FAK-Beiträge trägt häufig der Arbeitgeber. Den aktuellen Stand finden Sie bei der zuständigen Anstalt. Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Zahlen aus Beratungsunterlagen. Lassen Sie sich die aktuellen Zahlen schriftlich bestätigen und legen Sie die Bestätigung zu den Lohnunterlagen.

Kann 4softhr die Lohnabrechnung für Liechtenstein erstellen?

Nein. 4softhr verwaltet Mitarbeitende, Urlaub und Arbeitszeitnachweise, rechnet aber keine Löhne ab. Die Lohnabrechnung gibt es im Ökosystem nur für Rumänien. Für Liechtenstein arbeiten Sie mit einem Treuhänder oder Lohnbüro, dem Sie die erfassten Daten übergeben. Die Zeiterfassung bleibt dennoch eine wertvolle Grundlage für Ihr Lohnbüro. Bewahren Sie die Unterlagen zu Personal und Zeiten sorgfältig auf.

Was gilt für Mitarbeitende aus dem Ausland?

Für Pendler aus Nachbarländern gelten besondere Regeln bei Sozialversicherung und Steuern. Innerhalb des EWR regeln koordinierende Vorschriften, welches Recht zuständig ist, und eine Bescheinigung belegt es. Klären Sie den Einzelfall vor Arbeitsbeginn mit dem Versicherungsträger oder Ihrem Treuhänder. Bei Zweifeln bringt eine kurze Anfrage Klarheit, bevor Beiträge falsch abgeführt werden.

Betrieb

Personalverwaltung: Überblick

Informationsseite: Mitarbeitende, Urlaub und Zeiterfassung; keine Lohnabrechnung.