AG oder GmbH — Kapitalgesellschaft gründen

Eine AG oder GmbH in Liechtenstein gründen heisst: Statuten aufsetzen, das Mindestkapital einzahlen, die Gründung öffentlich beurkunden und die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen lassen. Die AG braucht CHF 50’000, die GmbH CHF 30’000. Danach folgen Buchführung, Rechnungsstellung und MWST.

AG und GmbH im Vergleich

Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die beiden Standardformen für operative Unternehmen. Beide haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, beide sind juristische Personen nach dem PGR. Das Mindestkapital beträgt bei der AG CHF 50’000 und bei der GmbH CHF 30’000. Bei der AG wird das Kapital in Aktien aufgeteilt, bei der GmbH in Stammanteile.

Die AG eignet sich für Vorhaben mit mehreren Investoren, einer späteren Kapitalerhöhung oder einem möglichen Verkauf. Die GmbH ist schlanker und spricht Inhaber geführte Firmen an, bei denen die Gesellschafter eng zusammenarbeiten. Auch die Übertragung der Beteiligung unterscheidet sich: Anteile an einer GmbH sind in der Regel schwerer handelbar als Aktien.

Neben der Rechtsform sollten Sie früh klären, ob der Sitz eine operative Geschäftstätigkeit im Land bedeutet oder die Gesellschaft vor allem Beteiligungen hält. Davon hängen Substanzanforderungen, Revisionspflichten und steuerliche Behandlung ab. Eine Erstberatung bei einem Treuhänder oder Rechtsanwalt spart später oft mehr, als sie kostet.

Gründungsablauf Schritt für Schritt

Zuerst werden Firmenname, Sitz und Zweck festgelegt. Der Name darf nicht mit bestehenden Einträgen verwechselbar sein, was im Handelsregister geprüft werden kann. Danach entstehen die Statuten, in denen Kapital, Organe, Vertretung und Beschlussfassung geregelt sind. Gründer können natürliche oder juristische Personen sein, auch mit Wohnsitz im Ausland.

Das Kapital wird auf ein Sperrkonto bei einer Bank einbezahlt, die eine Bestätigung ausstellt. Die Gründung wird in der Regel vor einer zuständigen Stelle öffentlich beurkundet. Anschliessend meldet der Vertreter die Gesellschaft beim Handelsregister des Amts für Justiz an. Mit dem Eintrag entsteht die juristische Person, vorher handelt man auf eigenes Risiko.

Wichtig ist die Vertretung: Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung muss die gesetzlichen Anforderungen an Wohnsitz oder Befähigung in Liechtenstein erfüllen. Viele ausländische Gründer lösen das über einen Treuhänder, der das Mandat übernimmt. Wie genau das für Ihre Konstellation aussieht, bestätigt Ihnen das Amt für Justiz auf Anfrage.

Erfahrungsgemäss lohnt es sich, einen Entwurf der Statuten früh mit der Bank zu besprechen, denn das Institut möchte Zweck und Beteiligungsverhältnisse verstehen, bevor es das Kapitalkonto eröffnet. So vermeiden Sie Korrekturschleifen kurz vor dem Beurkundungstermin.

Erste Pflichten nach der Eintragung

Direkt nach dem Eintrag beginnt die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung. Belege, Verträge und Kontoauszüge sind aufzubewahren, und für die Jahresrechnung gelten die Vorgaben des PGR. Ob eine Revisionsstelle erforderlich ist, richtet sich nach Rechtsform und Grösse. Lassen Sie sich dazu vom Treuhänder beraten, bevor das erste Geschäftsjahr zu Ende geht.

Auch das Steuerthema startet früh. Die Ertragsteuer der Gesellschaft ist flach ausgestaltet, daneben bestehen Mindestbeträge und weitere Besonderheiten. Für Umsätze kommt die Mehrwertsteuer ins Spiel, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweise zu Pflichten, Fristen und Sätzen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung. Diese Seite nennt dafür bewusst keine Beträge.

Dazu kommen Arbeitgeberpflichten, sobald die erste Person angestellt ist: Anmeldung bei den Sozialversicherungen und monatliche Abrechnung. Wer vor der Gründung eine Checkliste mit Verantwortlichkeiten und Terminen anlegt, vermeidet, dass nach dem Eintrag zentrale Pflichten untergehen, weil niemand sie ausdrücklich übernommen hat.

Rechnungsstellung ab dem ersten Tag

Die erste Rechnung entsteht oft schneller als geplant. Ein Rechnungsprogramm sollte den Firmennamen, die Anschrift, die Steuernummer und die Bankverbindung korrekt abbilden. Stellen Sie sicher, dass die Nummerierung lückenlos ist und Kopien aufbewahrt werden. Die MWST-Sätze tragen Sie in der Rechnung selbst ein, das Programm prüft nicht, ob sie rechtlich stimmen.

4invoices erstellt Rechnungen als PDF und legt sie im Archiv ab. Es erzeugt keine QR-Rechnung nach Schweizer Standard und übermittelt nichts an die Steuerverwaltung. Wenn Ihre Kunden eine QR-Rechnung erwarten, klären Sie mit der Bank, wie die Zahlungsteile bereitgestellt werden. Das PDF kann dann als Träger der übrigen Rechnungsangaben dienen.

Für die Buchhaltung bietet das ERP-Modul eine allgemeine Struktur, die mehrere Gesellschaften in einem Konto verwaltet. Einen liechtensteinischen Kontenrahmen bringt es nicht mit; diesen legen Sie gemeinsam mit dem Treuhänder fest. Ein CRM hilft zusätzlich, Kunden, Angebote und Nachfassaktionen an einem Ort zu sammeln.

Häufige Stolpersteine bei der Gründung

Ein klassischer Fehler sind zu knapp formulierte Statuten. Wer später Zweck oder Vertretung ändern will, muss die Statuten anpassen und erneut zum Eintrag anmelden. Ebenso ärgerlich ist ein nicht abgestimmter Zeitplan: Bankbestätigung, Beurkundung und Anmeldung müssen zeitlich zusammenpassen, sonst verschiebt sich der Start um Wochen.

Auch Sorgfaltspflichten werden unterschätzt. Banken und Treuhänder prüfen Gründer und wirtschaftlich Berechtigte genau, verlangen Ausweise und Nachweise zur Herkunft der Mittel. Wer diese Unterlagen vorbereitet, erhält schneller ein Konto. Nicht jede Bank nimmt jeden Kunden auf, deshalb lohnt es sich, mehrere Institute anzufragen.

Schliesslich wird die laufende Kostenseite übersehen: Treuhandhonorar, Revisionsstelle, Gebühren und Domizil sind wiederkehrende Posten. Rechnen Sie das erste Jahr realistisch durch und planen Sie die Liquidität so, dass auch eine verzögerte Zahlung von Kunden den Betrieb nicht gefährdet.

Planen Sie zuletzt eine Pufferzeit ein: Die Bearbeitung beim Amt, die Termine beim beurkundenden Notar und die Verfügbarkeit der Beteiligten fallen selten auf dasselbe Datum.

Rechtsform, Steuern und Wachstumspläne zusammen denken

Die Wahl zwischen AG und GmbH sollte nicht nur am Mindestkapital hängen. Denken Sie an Investoren, Mitarbeiterbeteiligung, Nachfolge und die Frage, ob die Gesellschaft später verkauft werden soll. Eine Umwandlung ist möglich, kostet aber Zeit und Geld und sollte nicht als Notlösung eingeplant werden.

Steuerlich profitieren Gesellschaften in Liechtenstein von einem flachen Ertragsteuersatz von 12.5 %, daneben gibt es Mindestbeträge und besondere Regeln für Holdinggesellschaften. Ob und wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, hängt von Tätigkeit und Beteiligungsstruktur ab. Bitten Sie den Treuhänder um eine kurze Modellrechnung für die ersten drei Jahre.

Prüfen Sie ausserdem, wie Sie Mitarbeiter im Ausland einbinden, ob Dienstleistungen an Kunden in der EU erbracht werden und welche Konten Sie in welcher Währung brauchen. Wer diese Fragen vor der Gründung beantwortet, muss Statuten und Aufbau später seltener ändern und kann Wachstum ohne Umbau finanzieren.

01
Hürde

Direkt nach der Eintragung kommen die ersten Rechnungen, aber es gibt noch kein Fakturierungssystem.

Abfertigung

Die MWST-Sätze legen Sie selbst in der Rechnung fest. 4invoices erstellt PDF-Rechnungen mit Archiv; es erzeugt keine QR-Rechnung und meldet nichts an die Steuerverwaltung.

02
Hürde

Die Buchführungspflicht greift ab Tag eins, das Know-how fehlt intern.

Abfertigung

Klären Sie die Pflichten mit Treuhänder oder Revisionsstelle. Das ERP-Modul dient als allgemeine Buchhaltung; einen liechtensteinischen Kontenrahmen liefert es nicht fest mit.

03
Hürde

Kunden, Angebote und Absprachen verteilen sich auf Postfächer und Notizen.

Abfertigung

Ein CRM sammelt Kontakte, Leads und Deals an einem Ort, mit E-Mail und SMS direkt aus dem Datensatz.

Wie hoch ist das Mindestkapital von AG und GmbH?

Für die AG liegt das Mindestkapital bei CHF 50’000, für die GmbH bei CHF 30’000. Das Kapital wird vor der Eintragung auf ein Sperrkonto einbezahlt und bestätigt. Ob Sie Euro oder Dollar einbringen können und wie genau die Bestätigung aussieht, erfahren Sie bei der Bank und beim Amt für Justiz. Rechnen Sie zusätzlich mit Gebühren für Beurkundung und Handelsregister.

Wie lange dauert eine Gründung?

Die Dauer hängt davon ab, wie schnell Bank, Beurkundung und Anmeldung koordiniert werden und ob alle Unterlagen vollständig sind. Mit vorbereiteten Statuten und Ausweisen geht es zügig, bei komplexen Beteiligungen oder zusätzlichen Sorgfaltsprüfungen dauert es länger. Fragen Sie Ihren Treuhänder nach einem realistischen Zeitplan für Ihren Fall. Gebühren und Fristen prüfen Sie bei der zuständigen Stelle.

Kann ich als Ausländer eine Gesellschaft gründen?

Ja, Gründer können auch im Ausland wohnen. Wichtig ist, dass die Gesellschaft die Anforderungen an Vertretung und Sitz erfüllt, in der Regel über eine befähigte Person in Liechtenstein. Dazu kommen Sorgfaltsprüfungen der Bank. Welche Unterlagen Ihr Land betreffen, klären Sie mit dem beauftragten Treuhänder. Ein Erstgespräch mit dem Treuhänder bringt hier schnell Klarheit.

Welche Software brauche ich nach der Gründung?

Mindestens ein System für Rechnungen und eines für die Buchhaltung. Das Ökosystem bietet PDF-Rechnungen mit Archiv und ein allgemeines ERP. Nicht enthalten sind QR-Rechnung, Meldungen an die Steuerverwaltung und liechtensteinische Abschlüsse; dafür arbeiten Sie weiterhin mit Bank und Treuhänder zusammen. Die Software ersetzt weder Treuhänder noch Behördenkontakt. Sie sparen damit Zeit, wenn Rechnungen und Buchungen vom ersten Tag an sauber laufen.

Gründung

Von der Eintragung zur ersten Rechnung

Rechnungen als PDF und allgemeine Buchhaltung; lokale Steuermeldungen sind nicht enthalten.