Was das Register erfasst
Das Registre de Commerce et des Sociétés führt Luxembourg Business Registers, kurz LBR. Eingetragen werden Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften, Vereine ohne Gewinnzweck, Stiftungen, wirtschaftliche Interessenvereinigungen und Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Jede Eintragung erhält eine Nummer, bei Gesellschaften B gefolgt von Ziffern, die die Einheit gegenüber Behörden, Banken und Vertragspartnern eindeutig kennzeichnet.
Die Akte einer Gesellschaft enthält Satzung, Organmitglieder, Sitz, Zweck und im Lauf der Zeit Jahresabschlüsse sowie alle Änderungen. Jeder Dritte kann sie einsehen und Auszüge bestellen. Für ein Mittelstandsunternehmen, das sich an einer Ausschreibung beteiligt oder ein Bankkonto eröffnet, belegt der Auszug die rechtliche Existenz, die Zeichnungsberechtigung und den Umfang der Vertretungsbefugnisse.
Über das Register lassen sich außerdem Veröffentlichungen im RESA abrufen, darunter Gründungsurkunden, Änderungen und Auflösungen. Wer Geschäftspartner prüft, sieht dort auf einen Blick, ob die Vertretungsbefugnisse noch stimmen und ob Jahresabschlüsse rechtzeitig hinterlegt wurden. Das macht das Register zu einem einfachen, aber wirksamen Instrument der Sorgfalt vor Vertragsschluss.
Für Konzerne mit mehreren luxemburgischen Gesellschaften empfiehlt sich eine zentrale Übersicht aller Registernummern, Sitze und Vertreter, die nach jeder Änderung aktualisiert wird.
Fristen, Notar und Veröffentlichung im RESA
Die Anmeldung wird elektronisch spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung übermittelt. Bei notariellen Gründungen, wie bei S.à r.l. und S.A., übernimmt der Notar die Hinterlegung. Die Veröffentlichung im Recueil électronique des sociétés et associations, dem RESA, erfolgt am selben Tag oder zu einem bestimmten Datum, spätestens einige Tage später; ab ihr können sich Dritte auf die veröffentlichten Unterlagen berufen.
Die Fristen zählen, denn eine nicht rechtzeitig eingetragene Gesellschaft stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten, etwa bei Kontoeröffnung oder Vertragsabschluss. Bewahren Sie die Hinterlegungsbestätigung und die Veröffentlichungsreferenz in Ihrer Gesellschaftsakte auf. Bereiten Sie parallel Gewerbeberechtigung und Mehrwertsteuer vor, und stimmen Sie sich mit dem Notar ab, damit die Termine ohne Leerlauf aufeinander folgen.
Dritte dürfen sich erst ab der Veröffentlichung auf Urkunden berufen. Bis dahin sind Änderungen im Verhältnis zu gutgläubigen Dritten nur eingeschränkt wirksam, was für Geschäftsführerwechsel, Kapitalerhöhungen oder Sitzverlegungen praktische Bedeutung hat. Planen Sie Änderungen daher so, dass die Veröffentlichung vor dem nächsten wichtigen Vertragsschluss erfolgt.
Handelsregisterauszug: Zweck und Bestellung
Den Handelsregisterauszug bestellen Sie online bei LBR. Er bestätigt die geltenden Angaben: Firma, Form, Sitz, Kapital, Vertreter und Befugnisse. Geschäftspartner verlangen ihn in vielen Situationen: Kontoeröffnung, Mietvertrag, Rahmenvertrag mit einem Großkunden oder Finanzierungsakte. Er wird elektronisch mit qualifizierter Signatur geliefert oder auf Sicherheitspapier per Post. Nach dem LBR-Tarif, Stand Oktober 2026, kostet der elektronische Auszug 10,43 € zuzüglich Mehrwertsteuer; Preise können sich ändern.
Prüfen Sie regelmäßig, ob der Auszug der Wirklichkeit entspricht. Ein ausgeschiedener Geschäftsführer, der noch im Register steht, kann das Unternehmen gutgläubigen Dritten gegenüber weiter verpflichten. Bei jeder Änderung von Sitz, Leitung oder Kapital muss die Eintragung aktualisiert werden. Bestellen Sie nach jeder wichtigen Gesellschafterversammlung einen Auszug und vergleichen Sie ihn mit Ihrer eigenen Satzung.
Neben dem vollständigen Auszug gibt es kürzere Bescheinigungen, etwa über die Verfügbarkeit eines Firmennamens oder darüber, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist. Für Ausschreibungen und Bankverfahren verlangen Stellen häufig einen Auszug, der nicht älter als wenige Wochen ist; bestellen Sie ihn daher erst, wenn der Bedarf feststeht, und notieren Sie das Datum.
Kosten der Eintragung und Mindestkapital
Die S.à r.l. verlangt ein Mindestkapital von 12.000 €, das bei der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein muss; die S.A. verlangt 30.000 €, vollständig gezeichnet und zu mindestens einem Viertel eingezahlt. Beide Formen werden notariell beurkundet. Laut LBR-Tarif beträgt die Gebühr für die Eintragung einer S.A. oder S.à r.l. bei elektronischer Hinterlegung 105,91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Notarkosten sind darin nicht enthalten.
Für regulierte Tätigkeiten braucht die Gesellschaft zusätzlich die erforderlichen Genehmigungen, etwa von Aufsichtsbehörden. Kalkulieren Sie diese Posten im Gründungsbudget ein. Tarife sollten Sie immer auf der Seite von LBR gegenprüfen, denn sie werden angepasst. Planen Sie außerdem Honorare für Berater und Domizilierung ein, die je nach Anbieter deutlich schwanken und häufig als laufende Jahreskosten anfallen.
Weil LBR-Tarife angepasst werden, sollten Sie Kostenpositionen im Gründungsbudget mit einem Puffer ansetzen und vor jeder Bestellung die aktuelle Gebührenübersicht aufrufen. Das gilt auch für Eilzuschläge, die bei dringenden Auszügen anfallen können.
Wirtschaftlich Berechtigte und Compliance
Neben dem RCS müssen luxemburgische Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden, das ebenfalls LBR führt; Grundlage ist das Gesetz vom 13. Januar 2019. Gemeint sind die natürlichen Personen, die die Gesellschaft letztlich halten oder kontrollieren. Die Meldung muss richtig und aktuell sein, denn Banken und geldwäscherechtlich Verpflichtete gleichen sie mit eigenen Prüfungen ab.
In der Praxis löst die Kontoeröffnung oder ein größerer Vertrag häufig Anfragen zur Beteiligungskette aus. Bereiten Sie ein klares Beteiligungsschema mit Prozentsätzen und Wohnsitzstaaten vor. Eine mehrstufige Struktur ist unproblematisch, wenn sie dokumentiert ist; eine undurchsichtige Kette führt dagegen zu Rückfragen und bremst alle Compliance-Verfahren, auch solche, die rein kaufmännisch wirken.
Verwechseln Sie schließlich Registernummer und Mehrwertsteuernummer nicht: Die RCS-Nummer beginnt mit B und kennzeichnet die Gesellschaft im Handelsregister, die Mehrwertsteuernummer mit LU wird von der AED vergeben. Auf Rechnungen stehen in der Regel beide, jeweils korrekt bezeichnet und aus den amtlichen Unterlagen übernommen.
RCS-Daten auf Rechnungen und Dokumenten
Rechnungen und Geschäftsbriefe einer Gesellschaft tragen die gesetzlichen Identifikationsangaben: Firma, Rechtsform, genauer Sitz und die Registernummer, üblicherweise mit dem Zusatz R.C.S. Luxembourg. Maßgeblich ist der aktuelle Auszug. In 4invoices pflegen Sie die Firmendaten einmal, sie erscheinen auf jeder PDF-Rechnung; einen Abgleich mit dem RCS gibt es nicht, Sie übernehmen die Daten also selbst aus dem Auszug.
Ändern sich Sitz oder Geschäftsführung, passen Sie die Kontodaten an: Sie gelten für künftige Rechnungen, bereits ausgestellte bleiben unverändert und im Archiv abrufbar. Wer mehrere Gesellschaften führt, kann in 4softerp je Einheit eine Finanzbuchhaltung pflegen. Das ersetzt kein Register und veröffentlicht nichts im RESA: Die offizielle Aktualisierung läuft über Notar oder LBR.
Pflegen Sie die Daten außerdem in Ihren Kundenverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Website. Fehlende Impressumsangaben stören nicht nur Behörden, sondern verunsichern auch Kunden.